GUT INFORMIERT IN DIE MAV-WAHL

Mitbestimmung auf Augenhöhe

Informationen für potentielle MAV-Kandidat:innen

Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte für eine mögliche MAV-Kandidatur.

Was ist eine Mitarbeitervertretung, kurz MAV?

Eine MAV ist die betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeitenden in den kirchlichen und karitativen Einrichtungen.

In Betrieben gibt es dafür Betriebsräte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.

In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder.

Doch diese Gesetze gelten nicht für die Kirchen, ihre Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Art. 140 verankert. Die Katholische Kirche hat dafür die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) erlassen, die Evangelische Kirche das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).

Beide Mitbestimmungswerke sind im Wesentlichen den Personalvertretungsgesetzen nachgebaut. Daher haben Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter ähnliche Rechte und Pflichten wie Personalvertreter, auch wenn es in den letzten Jahrzehnten wegen der immer größer werdenden Unternehmensstrukturen auch bei kirchlichen Einrichtungen eine Entwicklung hin zum Betriebsverfassungsgesetz gegeben hat.

Wir beschreiben hier die Aufgaben und Wahlen der Mitarbeitervertretungen (MAV) in katholischen Einrichtungen. Selbstverständlich gilt für MAV-Mitglieder ein besonderer Kündigungsschutz, der auch nach dem Ende der Amtszeit nachwirkt.

Was sind die Aufgaben einer Mitarbeitervertretung?

Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) sieht unterschiedliche Beteiligungsrechte vor:

Anhörung und Mitberatung,
Vorschlagsrechte,
Zustimmungsrechte und
Antragsrechte.

Zusätzlich können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden.

Was MAV-Mitglieder über die Ausübung Ihres Ehrenamtes sagen:

In der Mitarbeitervertretungsarbeit sind es manchmal die kleinen aber feinen Erfolge, die diese Arbeit so besonders machen. Wir haben Kolleginnen und Kollegen nach Ihren schönsten Erfolgen im MAV-Amt gefragt.

Ich finde es toll, Kolleg:innen bei persönlichen Problemen in der Arbeit zu unterstützen und Lösungen für die Probleme zu finden.

Ich finde es toll, für Kolleg:innen gemeinsam mit den Vorgesetzten Lösungen für Probleme zu finden.

Bei uns wurden geteilte Dienste abgeschafft; Dienstpläne werden jetzt nur in Rücksprache mit den Mitarbeitenden aufgesetzt.

Wir haben es geschafft, dass Kolleg:innen für hohe Belastungen zeitnahe Ausgleichstage bekommen.

Charlotte, MAV-Vorsitzende

Wir haben eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung mit dem Dienstgeber vereinbart, die auch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden und nicht nur die Bedürfnisse der Einrichtung berücksichtigt.

Wir haben eine Arbeitszeitregelung vereinbart, bei der die Dienstpläne rechtzeitig bekannt sind und Wünsche der Mitarbeitenden bei der Dienstplanung berücksichtigt werden.

Wir haben eine Regelung zur Urlaubsplanung vereinbart, aufgrund derer Urlaub jetzt gerecht und nicht nach Nasenfaktor genehmigt wird. Jeder kennt die Regeln und kann sich danach richten – und wenn jemand in diesem Jahr den Vorzug bekommt, wird das im nächsten Jahr wieder ausgeglichen.

Die Bedeutung der Mitarbeitervertretung im kirchlichen Dienst:

Die Mitarbeitervertretung (MAV) spielt im kirchlichen Dienst eine entscheidende Rolle. Sie sorgt nicht nur für die Wahrung der Rechte und Interessen der Mitarbeitenden, sondern trägt auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung eines guten Arbeitsklimas bei. Im Folgenden wird näher auf die verschiedenen Aspekte eingegangen, die die Wichtigkeit der MAV unterstreichen.

Die MAV fungiert als Ideengeber in Dienstgebergesprächen, bei der Einreichung von Anträgen, Anhörungen und der Mitberatung. Durch ihre aktive Teilnahme und das Einbringen von Ideen und diversen Perspektiven können innovative und praxisorientierte Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Dienstgeber zugutekommen. Die MAV ist somit ein wesentlicher Motor für Veränderungen und Verbesserungen innerhalb der kirchlichen Arbeitsumgebung.

Eine der zentralen Funktionen der MAV ist die Vermittlung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmern. Sie sorgt dafür, dass die Kommunikation reibungslos verläuft und beide Seiten ihre Standpunkte und Anliegen klar zum Ausdruck bringen können. Durch ihre Vermittlerrolle trägt die MAV wesentlich zur Lösung von Konflikten und zur Förderung eines vertrauensvollen Arbeitsverhältnisses bei. Weiter hat die MAV Multiplikatoren-Funktion – sie bringt die Anliegen der Mitarbeiterschaft gegenüber dem Dienstgeber ein und kommunizieren fundiert getroffene Entscheidungen an die Mitarbeitenden.

Die MAV unterstützt und begleitet die Mitarbeitenden in allen Belangen im Arbeitsverhältnis. Sie bietet Beratung und Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz und trägt dazu bei, dass die Mitarbeitenden sich nicht allein gelassen fühlen. Dies schafft ein Gefühl der Sicherheit und des Rückhalts, was sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit und die Motivation der Mitarbeitenden auswirkt.

Eine weitere wichtige Aufgabe der MAV ist die Wächterfunktion. Sie überwacht die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen und stellt sicher, dass die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt bleiben. Durch diese Rechtskontrolle wird ein gerechter und fairer Umgang im Arbeitsalltag gewährleistet.

Das Prinzip von Recht und Billigkeit ist ein fundamentaler Bestandteil der Arbeit der MAV. Es stellt sicher, dass Entscheidungen nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch fair und gerecht sind. Die MAV setzt sich dafür ein, dass dieses Prinzip in allen Belangen des kirchlichen Dienstes angewendet wird.

Die Mitbestimmung der MAV bei bestimmten Themenbereichen ist essenziell für eine ausgewogene und gerechte Entscheidungsfindung. Ohne die Beteiligung der MAV würde der Dienstgeber einseitig agieren, was zu Ungleichgewichten und Unzufriedenheit führen könnte. Die MAV sorgt dafür, dass die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigt und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Die MAV verhindert, dass sich Mitarbeitende ständig eigenständig informieren und behaupten müssen. Sie stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen bereitgestellt werden und die Mitarbeitenden gut beraten sind. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und ein einheitliches Wissensniveau zu gewährleisten.

Die Arbeit der MAV basiert auf der Grundordnung (GrO) und der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und das Prinzip der gemeinsam getragenen Verantwortung in der Dienstgemeinschaft fördern. Diese Regelungen sind in den Präambeln der GrO und MAVO verankert und bilden die Grundlage für ein kooperatives und respektvolles Miteinander.

Die MAV trägt dazu bei, dass der Eigenanspruch der Kirche aus der katholischen Soziallehre glaubwürdig umgesetzt wird. Dies entspricht dem Willen des Bischofs und der Gesetzgebung (MAVO), die sicherstellen sollen, dass es überall MAVen gibt. Dadurch wird die soziale Verantwortung der Kirche und Partizipation im Arbeitsalltag sichtbar und erlebbar gemacht.

Es ist wichtig, Mitarbeitende in die Entscheidungsprozesse, Strukturen und Abläufe innerhalb der Einrichtung einzubinden. Es geht darum, den Mitarbeitenden eine aktive Rolle in der Gestaltung ihres Arbeitsumfelds zu ermöglichen und sie am Geschehen in der Einrichtung teilhaben zu lassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die MAV im kirchlichen Dienst eine unverzichtbare Institution ist, die durch ihre vielfältigen Aufgaben und Funktionen wesentlich zur Schaffung einer gerechten, fairen und harmonischen Arbeitsumgebung beiträgt. Ihre Arbeit stellt sicher, dass die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt bleiben und die Prinzipien der kirchlichen Soziallehre in der kirchlichen Praxis umgesetzt werden.

Flyer mit weiteren Informationen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!

Hier können Sie sich kostenlos den MAV-Wahl Flyer herunterladen.

Flyer zur MAV-Arbeit

Dieses PDF erklärt die MAV, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Flyer zur MAV-Wahl

Dieses PDF ist für an einer Kandidatur interessierte Mitarbeitende gedacht.

Warum es Sinn macht und Spaß bringt, sich in der MAV zu engagieren…

Die MAV-Arbeit trägt zur positiven Entwicklung der Einrichtung bei und bietet den MAV-Mitgliedern zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Das Engagement in der MAV ist nicht nur sinnvoll, sondern kann auch sehr erfüllend und bereichernd sein.

Unser MAV-Kandidaten-Bingo!

Wenn Sie eine oder mehrere zutreffende Aussagen im Kandidaten-Bingo finden, sind Sie eine perfekte Kandidatin oder ein perfekter Kandidat für die anstehende MAV-Wahl.

  • Weil Sie Kompetenzen besitzen, die in der MAV sonst keiner hat!

  • Weil Sie aus einer Abteilung / einem Arbeitsfeld kommen, das sonst nicht vertreten wäre!
  • Weil Sie schonmal in einem Betriebsrat / einer MAV in einer anderen Einrichtung Mitglied waren!

  • Weil Sie sich trauen, Ihre Meinung zu vertreten!

  • Weil Sie keine Angst vor Autoritäten haben!

  • Weil Sie diplomatisch sind und gut verhandeln können!

  • Weil Sie sich gerne für Ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen!

  • Weil Sie nicht nur an sich selbst denken!

  • Weil Sie sich gerne mit neuen Themen befassen und an Entwicklungen interessiert sind!

  • Weil Sie Herausforderungen lieben!

  • Weil Sie teamfähig sind!

  • Weil Sie tiefere Einblicke in die Einrichtung gewinnen möchten!

  • Weil Sie Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln wollen!

Bitte engagieren Sie sich in der Mitarbeitervertretung Ihrer Einrichtung und lassen sich als Kandidat oder Kandidatin aufstellen.

Sollte eine Kandidatur für Sie nicht in Frage kommen, können Sie als Mitglied des Wahlausschusses die MAV-Wahl tatkräftig unterstützen.

Zu guter Letzt bitten wir Sie, sich aktiv an den MAV-Wahlen zu beteiligen und Ihren Kolleg:innen in der Mitarbeitervertretung Ihre Stimme zu geben.

Erinnern Sie auch Ihre Kolleg:innen an die bevorstehende Wahl. Nur so schaffen Sie es gemeinsam, die MAV-Arbeit in Ihrer Einrichtung zu stärken.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick beantwortet:

FAQ’s

Wenn Sie als Kandidat:in oder auch als interessierter Mitarbeitender Fragen zur MAV-Arbeit haben, können Sie sich in organisatorischen und inhaltlichen Fragen zur praktischen Arbeit in der Einrichtung jederzeit an die Mitglieder der bestehenden MAV wenden. Für rechtliche Fragen steht Ihnen auch die DiAG-MAV als Ansprechpartner zu Verfügung.

Die nächsten regulären MAV-Wahlen finden von März bis Juni 2025 statt. Die Amtszeit der MAV beträgt 4 Jahre. Es finden allerdings auch immer wieder Wahlen außerhalb des regulären Wahlzeitraums statt. Dies gilt vor allem, wenn es in Ihrer Einrichtung bisher noch keine MAV gab, oder dann, wenn die frühere MAV ihr Amt niederlegt oder Neuwahlen nötig sind, da MAV-Mitglieder ausgeschieden sind.

Wenn Sie Interesse haben, sich als Kandidat oder Kandidatin für die MAV aufstellen zu lassen, müssen Sie nur Folgendes beachten.

Der Wahlausschuss stellt im Laufe der MAV-Wahlen die Kandidatenvorschlagsformulare zur Verfügung. Mit diesem Formular können Sie sich selbst vorschlagen, Sie müssen noch mindestens 2 weitere „Unterstützer“ auf dem Formular unterschreiben lassen und den Vorschlag beim Wahlausschuss abgeben.

Sie selbst müssen dafür das passive Wahlrecht haben, die Unterstützer mindestens das aktive Wahlrecht.

Die Informationen dazu finden Sie auf der Liste der wahlberechtigten und wählbaren Mitarbeitenden, die der Wahlausschuss zur Einsicht und Kontrolle in der Einrichtung aushängt.

Wenn Sie in die MAV gewählt werden, müssen Sie Ihre Arbeit als MAV-Mitglied nicht noch zusätzlich zu Ihrer ursprünglichen Beschäftigung erledigen.

Die MAV-Arbeit ist ein Ehrenamt, aber ein Ehrenamt in der Arbeitszeit. Das bedeutet: Sie bekommen keinen extra Lohn für diese Arbeit.

Nach der Mitarbeitervertretungsordnung MAVO § 15 (2) werden Sie aber von Ihrer ursprünglichen Arbeit freigestellt, wenn MAV-Arbeit anfällt.

Gleichzeitig haben Sie einen Anspruch auf Reduzierung Ihrer ursprünglichen Aufgaben im notwendigen  Umfang.

Um sich das notwendige Wissen in Mitarbeitervertretungsrecht und Arbeitsrecht anzueignen, haben Sie einen Anspruch auf bis zu drei Wochen Schulung in Ihrer Amtszeit unter Fortzahlung Ihrer Bezüge. Dies ist in der MAVO in §16 (1) festgelegt. Die Kosten der Schulung trägt der Dienstgeber.

Sie stehen als MAV Mitglied unter einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser bedeutet, dass im Normalfall nur eine außerordentliche Kündigung oder eine Kündigung bei Verstoß gegen die Grundlagen der Grundordnung für den Kirchlichen Dienst möglich ist. Eine ordentliche Kündigung ist ansonsten nur möglich, wenn eine Einrichtung geschlossen wird.

Die gewählte MAV ist in ihrer alltäglichen Arbeit nicht auf sich alleine gestellt. Bei allen Fragen rund um die Themen Mitbestimmung und Arbeitsrecht steht ihr die jeweilige Diözesane Arbeitsgemeinschaft (DiAG-MAV) zur Seite.