GUT INFORMIERT IN DIE MAV-WAHL
Mitbestimmung auf Augenhöhe
Informationen für Mitarbeitende
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte über die Mitarbeitervertretungsarbeit.
Was ist eine Mitarbeitervertretung, kurz MAV?
Eine MAV ist die betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeitenden in den kirchlichen und karitativen Einrichtungen.
In Betrieben gibt es dafür Betriebsräte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.
In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder.
Doch diese Gesetze gelten nicht für die Kirchen, ihre Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Art. 140 verankert. Die Katholische Kirche hat dafür die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) erlassen, die Evangelische Kirche das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).
Beide Mitbestimmungswerke sind im Wesentlichen den Personalvertretungsgesetzen nachgebaut. Daher haben Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter ähnliche Rechte und Pflichten wie Personalvertreter, auch wenn es in den letzten Jahrzehnten wegen der immer größer werdenden Unternehmensstrukturen auch bei kirchlichen Einrichtungen eine Entwicklung hin zum Betriebsverfassungsgesetz gegeben hat.
Wir beschreiben hier die Aufgaben und Wahlen der Mitarbeitervertretungen (MAV) in katholischen Einrichtungen.
Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) sieht unterschiedliche Beteiligungsrechte vor:
Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche die Dienstgemeinschaft sowie wirtschaftliche Angelegenheiten betreffen. Folgende Rechte hat die MAV außerdem:
Anhörung und Mitberatung,
Vorschlagsrechte,
Zustimmungsrechte und
Antragsrechte.
Zusätzlich können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden.
Anzuhören ist eine MAV z. B. bei
- Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit,
- grundsätzlichen Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit,
- Regelungen zur Erstattung dienstlicher Aufwendungen,
- grundlegender Änderung von Arbeitsmethoden,
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufes,
- Schließung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Einrichtungen,
- ordentlichen Kündigungen
Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B.
- eingruppiert,
- höhergruppiert,
- rückgruppiert,
- über die Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt,
- versetzt werden.
Und nur mit Zustimmung der MAV sind betriebliche Regelungen zulässig wie z. B.
- die längerfristige Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- die Planung und Durchführung von Veranstaltungen,
- die Festlegung von Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung,
- die Einführung von Beurteilungsrichtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Doch das ist noch längst nicht alles!
- Eine MAV strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
- Sie achtet darauf, dass Mitarbeitende gleich und gerecht behandelt werden.
- Sie tritt für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung.
- Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt gegebenenfalls für Abhilfe.
- Sie fördert die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, z. B. der ausländischen oder schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.
- Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
- Sie wirkt auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
- Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und allen Mitarbeitenden dienen.
Aber ein ganz normales Arbeitsleben bringt meist noch andere Aufgaben für eine MAV mit sich.
Wie schafft das eine MAV? Richtig! Sie braucht dafür Zeit und das notwendige Know-how.
Die Tätigkeit in der MAV ist ein Ehrenamt – aber ein Ehrenamt in der Arbeitszeit. Die MAVO schreibt vor, dass Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter für die ordnungsgemäße Durchführung und Erledigung ihrer MAV-Pflichten im notwendigen Umfang von ihrer sonstigen Arbeit freizustellen sind. Das beinhaltet auch den Anspruch auf eine entsprechende Reduzierung der übertragenen Aufgaben.
Und für das Know-how sorgt ein Schulungsanspruch von drei Wochen während der vierjährigen Amtszeit. Da lässt sich einiges lernen!
Kompetente Beratung und Unterstützung erhält jede MAV auch durch die für sie zuständige „Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG)“.
Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur für die MAV haben, fragen Sie am besten aktuelle MAV-Mitglieder, wie die MAV-Arbeit in Ihrer Einrichtung läuft. Wenn es bei Ihnen noch keine MAV gibt, fragen Sie gern bei Ihrer zuständigen DiAG nach. Dort sitzen erfahrene MAV-Mitglieder, die Ihnen viele Tipps für die MAV-Arbeit geben können.
Die Bedeutung der Mitarbeitervertretung im kirchlichen Dienst:
Die Mitarbeitervertretung (MAV) spielt im kirchlichen Dienst eine entscheidende Rolle. Sie sorgt nicht nur für die Wahrung der Rechte und Interessen der Mitarbeitenden, sondern trägt auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung eines guten Arbeitsklimas bei. Im Folgenden wird näher auf die verschiedenen Aspekte eingegangen, die die Wichtigkeit der MAV unterstreichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die MAV im kirchlichen Dienst eine unverzichtbare Institution ist, die durch ihre vielfältigen Aufgaben und Funktionen wesentlich zur Schaffung einer gerechten, fairen und harmonischen Arbeitsumgebung beiträgt. Ihre Arbeit stellt sicher, dass die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt bleiben und die Prinzipien der kirchlichen Soziallehre in der kirchlichen Praxis umgesetzt werden.
Flyer mit weiteren Informationen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!
Sie möchten mehr über die MAV-Arbeit erfahren? Wir stellen Ihnen hier Flyer mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Warum es Sinn macht und Spaß bringt, sich in der MAV zu engagieren…
Die MAV-Arbeit trägt zur positiven Entwicklung der Einrichtung bei und bietet den MAV-Mitgliedern zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Das Engagement in der MAV ist nicht nur sinnvoll, sondern kann auch sehr erfüllend und bereichernd sein.
MAV ist wichtig – machen Sie mit!
Die MAV des Cabrini-Zentrums in Offenstetten hat uns dieses Video zur Verfügung gestellt, mit dem sie in ihrer Einrichtung über die MAV-Arbeit informiert und zur Wahl aufgerufen hat.
Bitte engagieren auch Sie sich in der Mitarbeitervertretung Ihrer Einrichtung und lassen sich als Kandidat oder Kandidatin aufstellen.
Sollte eine Kandidatur für Sie nicht in Frage kommen, können Sie als Mitglied des Wahlausschusses die MAV-Wahl tatkräftig unterstützen.
Zu guter Letzt bitten wir Sie, sich aktiv an den MAV-Wahlen zu beteiligen und Ihren Kolleg:innen in der Mitarbeitervertretung Ihre Stimme zu geben.
Erinnern Sie auch Ihre Kolleg:innen an die bevorstehende Wahl. Nur so schaffen Sie es gemeinsam, die MAV-Arbeit in Ihrer Einrichtung zu stärken.