GUT INFORMIERT IN DIE MAV-WAHL
Mitbestimmung auf Augenhöhe
Informationen für den Wahlausschuss
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alles Wissenswerte, Werbematerial und unsere besten Tipps zur Kandidatengewinnung zur Verfügung.
Wie finden Sie heraus, welche DiAG für Ihre MAV zuständig ist?
Jede Diözese hat eigene Regelungen im Bezug auf die Wahl und eigene Ansprechpartner. Damit Sie die Wahl korrekt durchführen können, müssen Sie wissen, welcher DiAG Ihre MAV zugeordnet ist. Im Bayernatlas (hier klicken) können Sie überprüfen, zu welcher Diözese Ihre Einrichtung gehört.
Im nächsten Schritt müssen Sie herausfinden, ob die DiAG A, B oder ggf. C für Sie zuständig ist.
A = verfasste Kirche (mit Arbeitsvertragsrecht ABD)
B = karitative Einrichtungen (mit Arbeitsvertragsrecht AVR Caritas)
und C = in Augsburg alle Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg, in Würzburg alle kirchlichen Schulen und sonstigen kirchlichen Rechtsträger im ABD-Bereich
Ausnahme: in der Erzdiözese Bamberg ist eine DiAG für alle MAVen zuständig.
Wenn Sie bereits eine MAV haben, kann Ihnen diese in der Regel die entsprechende Information geben, da sie als Mitglied der jeweiligen DiAG von dieser mit Informationen versorgt und zu den Mitgliederversammlungen eingeladen wird.
In Einrichtungen mehrdiözesaner oder überdiözesaner Rechtsträger gibt es zum Teil die abweichende Regelung, dass die MAVO der Diözese anzuwenden ist, in der sich der Hauptsitz befindet. Das bestimmt dann auch die Zugehörigkeit zur entsprechenden DiAG. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Auswahl von DiAG, MAVO und entsprechenden Wahlunterlagen. Zur Klärung können Sie die zuständige DiAG am Einrichtungssitz kontaktieren.
Bald hier verfügbar:
Informationen zu den Themen:
Zuständigkeit für die Bildung des Wahlausschusses
Voraussetzungen für die Mitarbeit im Wahlausschuss
Aufgaben der MAV und des Dienstgebers rund um die Wahl
Alles Wissenswerte über den Wahltermin!
Für die bayrischen (Erz-) Diözesen besteht ein einheitlicher Wahlzeitraum.
Die regelmäßigen Wahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit von 01. März bis 30. Juni statt, und zwar 2025, 2029, 2033 usw.
Wenn eine MAV zum Beginn des einheitlichen Wahlzeitraumes, also am 1. März des entsprechenden Jahres, weniger als 1 Jahr im Amt ist, verlängert sich deren Amtszeit automatisch bis zum übernächsten Wahlzeitraum.
Ist die MAV zu Beginn des einheitlichen Wahlzeitraumes am 1. März länger als 1 Jahr im Amt, findet immer eine Neuwahl statt und die Amtszeit verkürzt sich entsprechend.
Die erstmalige Wahl einer MAV (z.B. bei neuen Einrichtungen) ist jederzeit möglich. Gleiches gilt für vorzeitige Neuwahlen (z.B. nach Rücktritt der MAV).
Die Festlegung des Wahltermines erfolgt durch die „alte“ MAV.
Nur wenn keine MAV (mehr) besteht, aber die Voraussetzungen für die Bildung einer MAV vorliegen, legt der Wahlausschuss den Wahltermin fest.
(Nähere Informationen finden Sie in den Wahlunterlagen.)
Die Zeitraster/Checklisten für das jeweilige Wahlverfahren geben die Mindestfristen nach MAVO an.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Wahltermines und weiterer Fristen auch Ferien / Urlaubszeiten der Wahlausschuss-Mitglieder und den Postweg zur Versendung von Wahlunterlagen. Es wird empfohlen, ggf. Fristen deutlich länger anzusetzen.
Werbematerial stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!
Hier können Sie nach Bedarf kostenlos Werbematerial zum Selbstausdruck herunterladen.
Informieren Sie sich gern bei Ihrer zuständigen DiAG, ob diese professionell gedruckte Exemplare für Sie auf Lager hat.
Inspiration gesucht!
Wir möchten auf dieser Seite interessante Wahlwerbe-Ideen sammeln und diese Best-Practice-Beispiele zur Inspiration anderen zur Verfügung stellen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns Ihre Ideen und deren Verwirklichung in Form von Texten, Bildern oder Videos per E-Mail (hier klicken) zur Verfügung stellen, damit wir diese auf unserer Website veröffentlichen.
Im nächsten Schritt können Sie sich die passenden Wahlunterlagen herunterladen!
Dazu klicken Sie bitte auf Ihre Diözese und folgen dort den weiteren Anweisungen.
Bitte starten Sie nicht mit der Wahlausschuss-Arbeit, bevor Sie geklärt haben, welcher DiAG Ihre MAV angehört.
Es gilt zu verhindern, dass falsche Wahldokumente verwendet werden. Auch Meldewege, Ansprechpartner und Schulungen sind je nach DiAG unterschiedlich.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihren Dienstgeber oder eine der DiAGen in Ihrer Diözese.
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Augsburg B: Wilfried Olesch (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG Augsburg C: Gottfried Zeltner (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
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DiAG Eichstätt A: Richard Ulrich (Ansprechpartner)
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DiAG Eichstätt B: Gisela Hirsch (Ansprechpartnerin)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
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DiAG München B: Werner Kotter (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Passau B: Werner Haider (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Regensburg B: Astrid Harzendorf (Ansprechpartnerin)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Würzburg B: Sebastian Zgraja (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG Würzburg C: Georg Seifert (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
So geht es nach der MAV-Wahl weiter…
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick beantwortet: