GUT INFORMIERT IN DIE MAV-WAHL
Mitbestimmung auf Augenhöhe
Informationen für MAV-Mitglieder
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alles Wissenswerte, Werbematerial und unsere besten Tipps zur Kandidatengewinnung zur Verfügung.
Wie finden Sie heraus, welche DiAG für Ihre MAV zuständig ist?
Jede Diözese hat eigene Regelungen in Bezug auf die Wahl und eigene Ansprechpartner. Damit Sie die Wahl korrekt durchführen können, müssen Sie wissen, welcher DiAG Ihre MAV zugeordnet ist. Im Bayernatlas (hier klicken) können Sie überprüfen, zu welcher Diözese Ihre Einrichtung gehört.
Im nächsten Schritt müssen Sie herausfinden, ob die DiAG A, B oder ggf. C für Sie zuständig ist.
A = verfasste Kirche (mit Arbeitsvertragsrecht ABD)
B = karitative Einrichtungen (mit Arbeitsvertragsrecht AVR Caritas)
und C = in Augsburg alle Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg, in Würzburg alle kirchlichen Schulen und sonstigen kirchlichen Rechtsträger im ABD-Bereich
Ausnahme: in der Erzdiözese Bamberg ist eine DiAG für alle MAVen zuständig.
Als MAV wissen Sie in der Regel zu welcher DiAG Sie gehören, Sie werden von Ihrer DiAG regelmäßig mit Informationen versorgt und zu den DiAG-Mitgliederversammlungen eingeladen.
In Einrichtungen mehrdiözesaner oder überdiözesaner Rechtsträger gibt es zum Teil die abweichende Regelung, dass die MAVO der Diözese anzuwenden ist, in der sich der Hauptsitz befindet. Das bestimmt dann auch die Zugehörigkeit zur entsprechenden DiAG. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Auswahl von DiAG, MAVO und entsprechenden Wahlunterlagen. Zur Klärung können Sie die zuständige DiAG am Einrichtungssitz kontaktieren.
Alles Wissenswerte über den Wahltermin!
Für die bayrischen (Erz-) Diözesen besteht ein einheitlicher Wahlzeitraum.
Die regelmäßigen Wahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit von 01. März bis 30. Juni statt, und zwar 2025, 2029, 2033 usw.
Wenn eine MAV zum Beginn des einheitlichen Wahlzeitraumes, also am 1. März des entsprechenden Jahres, weniger als 1 Jahr im Amt ist, verlängert sich deren Amtszeit automatisch bis zum übernächsten Wahlzeitraum.
Ist die MAV zu Beginn des einheitlichen Wahlzeitraumes am 1. März länger als 1 Jahr im Amt, findet immer eine Neuwahl statt und die Amtszeit verkürzt sich entsprechend.
Die erstmalige Wahl einer MAV (z.B. bei neuen Einrichtungen) ist jederzeit möglich. Gleiches gilt für vorzeitige Neuwahlen (z.B. nach Rücktritt der MAV).
Nur wenn keine MAV (mehr) besteht, aber die Voraussetzungen für die Bildung einer MAV vorliegen, legt der Wahlausschuss den Wahltermin fest.
(Nähere Informationen finden Sie in den Wahlunterlagen.)
Die Zeitraster/Checklisten für das jeweilige Wahlverfahren geben die Mindestfristen nach MAVO an.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Wahltermines und weiterer Fristen auch Ferien / Urlaubszeiten der Wahlausschuss-Mitglieder und den Postweg zur Versendung von Wahlunterlagen. Es wird empfohlen, ggf. Fristen deutlich länger anzusetzen.
Entscheidung über das anzuwendende Wahlverfahren
Entscheidung über das anzuwendende Wahlverfahren
Um entscheiden zu können, welches Wahlverfahren anzuwenden ist, muss im ersten Schritt die Zahl der Wahlberechtigten in der Einrichtung ermittelt werden. Wir erklären Ihnen hier, was dabei zu beachten ist.
Die Wahlverfahren im Überblick:
Die Wahlverfahren im Überblick:
In Einrichtungen mit mehr als 20 Wahlberechtigten ist die MAV im normalen Wahlverfahren zu wählen. In Einrichtungen mit bis zu 20 Wahlberechtigten ist die MAV im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen. Allerdings ist auch in diesen Einrichtungen das vereinfachte Wahlverfahren ausgeschlossen, wenn dies spätestens acht Wochen vor Beginn des einheitlichen Wahlzeitraums (01.03. 2025, 2029 …) durch eine Mitarbeiterversammlung mehrheitlich beschlossen wird (von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten); in diesem Fall ist die Wahl nach dem normalen Wahlverfahren durchzuführen. Dies hätte unter anderem den Vorteil, dass sich auch Personen an der Wahl beteiligen können, die am Wahltag nicht anwesend sind. Beim vereinfachten Wahlverfahren haben diese keine Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben (Siehe in diesem Fall unten Aufgaben der MAV im normalen Wahlverfahren).
In den (Erz-)Diözesen Eichstätt, München und Freising, Passau, Regensburg und Würzburg kann die MAV auch in Einrichtungen mit bis zu 20 Wahlberechtigten derzeit spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit beschließen, dass die Wahl statt im vereinfachten Wahlverfahren im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung durch Briefwahl erfolgt. Mit dem Beschluss bestellt die Mitarbeitervertretung außerdem einen Wahlausschuss (§ 11 b MAVO Abs. 1a).
Werbematerial stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!
Hier können Sie nach Bedarf kostenlos Werbematerial zum Selbstausdruck herunterladen.
Informieren Sie sich gern bei Ihrer zuständigen DiAG, ob diese professionell gedruckte Exemplare für Sie auf Lager hat.
Im nächsten Schritt können Sie sich die passenden Wahlunterlagen herunterladen!
Dazu klicken Sie bitte auf Ihre Diözese und folgen dort den weiteren Anweisungen.
Bitte bestellen Sie keinen Wahlausschuss, bevor Sie geklärt haben, welcher DiAG Ihre MAV angehört.
Es gilt zu verhindern, dass falsche Wahldokumente verwendet werden. Auch Meldewege, Ansprechpartner und Schulungen sind je nach DiAG unterschiedlich.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihren Dienstgeber oder eine der DiAGen in Ihrer Diözese.
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Augsburg B: Wilfried Olesch (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG Augsburg C: Gottfried Zeltner (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG Eichstätt A: Richard Ulrich (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG Eichstätt B: Gisela Hirsch (Ansprechpartnerin)
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG München B: Werner Kotter (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Passau B: Werner Haider (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Regensburg B: Astrid Harzendorf (Ansprechpartnerin)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
DiAG Würzburg B: Sebastian Zgraja (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: zum Download hier klicken
DiAG Würzburg C: Georg Seifert (Ansprechpartner)
Wahlunterlagen: per E-Mail anfordern
Nachfolgend erhalten Sie unsere besten Tipps zur Kandidatengewinnung!
Berufen Sie in den letzten 3 Monaten Ihrer MAV-Amtszeit noch eine Mitarbeiterversammlung ein. Nutzen Sie den Tätigkeitsbericht, um die Arbeit und die Verantwortung der MAV-Arbeit darzustellen. Machen Sie Werbung für ihre MAV-Arbeit und stellen Sie die positiven Aspekte in den Vordergrund.
Schildern Sie als MAV-Mitglied, wie und wo Sie die Mitarbeit in der MAV persönlich nach vorne gebracht hat. Klappern gehört zum Geschäft: verkaufen Sie Ihre Erfolge, was haben Sie bereits alles für Ihre Kolleginnen und Kollegen erreicht?
Vernachlässigen Sie die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit nicht (MAV Info-Brett, Newsletter der MAV usw.). Auch ein eigener Reiter auf der Homepage der Einrichtung ist von Vorteil. Die Darstellung der MAV-Arbeit in der Öffentlichkeit ist genauso wichtig wie die Darstellung im internen Bereich Ihrer Einrichtung. Erstellen Sie eine Website oder eine spezielle Seite im Intranet, auf der alle relevanten Informationen zur Wahl, den Kandidat:innen und dem Wahlprozess bereitgestellt werden.
Interne Social Media Gruppen: Nutzen Sie interne Social Media Plattformen oder Gruppen, um Informationen über die MAV-Wahl zu verbreiten und Diskussionen zu ermöglichen. Kandidatinnen können hier ggf. ihre Ideen teilen und Fragen beantworten.
Kandidatengewinnung durch persönliche Gespräche ist besonders effektiv! Für MAV- und Wahlausschuss-Mitglieder gilt gleichermaßen: Hören Sie in die Belegschaft hinein. Welche Namen fallen im Zusammenhang mit der Thematik MAV-Wahlen? Sprechen Sie entsprechende Personen direkt an, ob Sie Interesse an der MAV-Arbeit haben und für die MAV kandidieren wollen. Im persönlichen Gespräch lassen sich Fragen und mögliche Bedenken am schnellsten klären.
Ermutigen Sie Mitarbeitende zur Kandidatur! Zu einer richtigen Wahl gehören mehr Kandidat:innen als zu besetzende Posten. Eine MAV benötigt auch viele Nachrücker, da in einer Amtszeit von 4 Jahren immer die Möglichkeit besteht, dass MAV-Mitglieder aus der MAV ausscheiden oder zwischendurch an der Ausübung ihres Amtes gehindert sind und die Position dauerhaft oder befristet nachbesetzt werden muss. Gründe hierfür sind zum Beispiel Arbeitgeberwechsel, langfristiger Krankenstand, Schwangerschaft oder die Elternzeit.
Letztendlich sollten sich die bisherigen MAV-Mitglieder Gedanken machen, auf welche Personen sie in der Einrichtung persönlich zugehen möchten, um diese für die Kandidatur zu gewinnen. Eine gute Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss ist hier empfehlenswert.
Ermutigen Sie vielfältige Kandidaturen, um sicherzustellen, dass die MAV die Vielfalt der Mitarbeiterschaft widerspiegelt. Dies kann durch gezielte Ansprache unterschiedlicher Mitarbeitergruppen geschehen. Betonen Sie die Wertschätzung und Anerkennung, die MAV-Mitglieder für ihre Arbeit erhalten. Dies kann durch öffentliche Danksagungen, besondere Veranstaltungen oder andere Formen der Anerkennung geschehen.
Heben Sie hervor, welche persönlichen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten die Mitarbeit in der MAV bietet, wie zum Beispiel Netzwerken, Weiterbildungen und Leadership-Erfahrungen. MAV-Mitglieder können wertvolle Fähigkeiten in Bereichen wie Verhandlung, Konfliktlösung und Teamarbeit erwerben.
Teilen Sie Erfahrungsberichte ehemaliger und aktueller MAV-Mitglieder, um Einblicke in die Arbeit und die positiven Aspekte der MAV-Tätigkeit zu geben.
Für die Mitarbeitervertretung kann es hilfreich sein, gemeinsam mit dem Dienstgeber einen Aufruf zur MAV-Wahl zu gestalten. Ihr Dienstgeber kann bei der Mitarbeiterversammlung und bei Gesprächen mit der Belegschaft den Wert einer MAV für die Einrichtung sowie die positiven Auswirkungen einer guten Zusammenarbeit von MAV und Dienstgeber hervorheben.
Nur wenn Sie den Dienstgeber aktiv in die Wahlvorbereitungen mit einbinden, erkennen auch Ihre Kolleg:innen die Wichtigkeit der MAV-Arbeit für die Einrichtung.
Auf der Seite „Informationen für Dienstgeber“ findet Ihr Dienstgeber alles Wichtige rund um die MAV-Wahl. Wir erklären seine Aufgaben und unterstützen somit die Neugründung bzw. Wiederwahl von MAVen.
Wenn Sie als MAV Mitglied auf diese Seite gekommen sind, möchten wir Sie bitten, auch Ihren Dienstgeber über die Webseite zu informieren.
Teilen Sie konkrete Beispiele und Fallstudien von erfolgreichen MAV-Initiativen und deren positiven Auswirkungen auf die Mitarbeiterschaft. Dies kann das Vertrauen in die MAV und das Interesse an einer Kandidatur stärken.
Gestalten Sie die Wahlkampagne ansprechend und dynamisch, um das Interesse der Mitarbeitenden zu wecken. Dies kann durch ansprechende visuelle Materialien, Videos und interaktive Elemente erreicht werden.
Nutzen Sie Erfahrungsberichte von aktuellen oder ehemaligen MAV-Mitgliedern, die ihre positiven Erfahrungen teilen. Persönliche Geschichten können potenzielle Kandidat:innen inspirieren. Zeigen Sie auf, wie die Arbeit der MAV langfristig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung des Klimas in der eigenen Einrichtung beiträgt.
So geht es nach der MAV-Wahl weiter…
Informationen für neue MAVen nach der Wahl
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick beantwortet: